Hinsichtlich der Ausgestaltung und Umsetzung einer kind- und jugendorientierten Ganztagsbildung bilden die Systeme „Schule“ und „Kinder- und Jugendhilfe“ eine besondere Verantwortungsgemeinschaft, die durch die Kooperation mit Partner:innen aus Sport, Kunst und Kultur sowie weiteren zivilgesellschaftlichen Akteuren ergänzt wird.
Schule und Kinder- und Jugendhilfe haben gemeinsam einen Erziehungs- sowie einen je spezifischen Bildungsauftrag, der sowohl formale, non-formale Bildung und die Förderung informeller Bildungsprozesse einschließt.
Durch die Hervorhebung der Bildungsprozesse im Begriff der Ganztagsbildung anstatt Ganztagsschule soll der Fokus auf die vielfältigen und permanent stattfindenden (Selbst-)Bildungsprozesse der Kinder und Jugendlichen gelenkt werden. Das heißt, Heranwachsende werden über ihre „Rolle“ als Schülerin bzw. Schüler hinaus, in ihrer gesamten Persönlichkeit mit altersspezifischen, überindividuellen Bedarfen und individuellen Bedürfnissen wahrgenommen. Gemeinsames Ziel der o.g. Verantwortungsgemeinschaft ist neben der Förderung eines den individuellen Potenzialen entsprechenden Bildungsabschlusses, insbesondere die breite Förderung und Erziehung der jungen Menschen zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen, verantwortungsbewussten und sozialkompetenten Persönlichkeit. Dabei werden sowohl die Kinder bzw. Jugendlichen selbst als auch deren Familien aktiv einbezogen.
Eine gelingende Entwicklung von Kindern und Jugendlichen baut auf unterschiedlichste Bildungsarten und -formen auf, denn alltags- oder außerschulische Bildung ist die unverzichtbare Basis für formale oder schulische Bildungsprozesse. Sie sind zwei Seiten einer Medaille. Bildungsgrundsätze
Von besonderer Bedeutung sind hierbei die Berücksichtigung und Wertschätzung der Meinung und des Willens eines jeden Kindes oder Jugendlichen, ohne aber den gesellschaftlichen Auftrag von Ganztagsschulen oder das je spezifische professionelle Wissen über eine gute Entwicklungsförderung zu vernachlässigen. Eine kind- und jugendorientierte Ganztagsbildung sucht deshalb bei allen Planungs- und Umsetzungsprozessen stets den Ausgleich zwischen dem Willen und den Meinungen der Heranwachsenden und den Anforderungen, Meinungen und Perspektiven der Erwachsenen.
Insbesondere im Primarbereich stellen die Bildungsgrundsätze für Kinder von 0 bis 10 Jahren einen hilfreichen Leitfaden dar, der pädagogische Kräfte in Nordrhein-Westfalen in ihrer täglichen Arbeit mit den Kindern begleiten und unterstützen soll. Auf dieser Grundlage kann einerseits die institutionsübergreifende Kooperation von Kindertageseinrichtung und Grundschule gestaltet werden. Insbesondere dienen die Grundsätze darüber hinaus als hilfreiche Orientierung bei der Angebotsauswahl und -verzahnung im Vor- und Nachmittagsbereich. Im Mittelpunkt stehen dabei die Kinder mit ihrer Individualität, ihrer Heterogenität und ihrer Freude und Neugierde, die Welt zu entdecken und zu erforschen (vgl. https://www.schulministerium.nrw/bildungsgrundsaetze-einblicke-die-praxis).
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Kontakt
Birgit Schröder
Leitung der Serviceagentur Ganztagsbildung NRW
Anja Sibum
Leitung der Serviceagentur Ganztagsbildung NRW
Lehrerin Primarstufe