Finanzielle Förderung der kommunalen Qualitätszirkel

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen stellt im Jahr 2025 pro kommunalem Qualitätszirkel bis zu 2.000 Euro an Zuwendungsmitteln zur Verfügung. Ziel ist es, die nachhaltige Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen durch den Aufbau, die Weiterentwicklung und die Vertiefung kommunaler Qualitätszirkel zu unterstützen.

Die Förderung dient als Anschub- und Implementierungshilfe, um einen geeigneten Rahmen für fachlichen Austausch, kollegiale Beratung, gezielte Informationsvermittlung und gemeinsame Weiterqualifizierung zu schaffen. Die Mittel können sowohl für die Neugründung als auch für die Weiterentwicklung bestehender Qualitätszirkel einmalig im Jahr 2025 beantragt werden.

Antragsverfahren

Anträge können ab sofort gestellt werden. Das Antragsverfahren ist vereinfacht und ausschließlich digital über die Serviceagentur Ganztagsbildung NRW möglich.

  • Beginn der Antragstellung: ab sofort
  • Erste Prüfung der Anträge: 15. Mai 2025 (anschließend werden neue Anträge umgehend bearbeitet, sofern noch Zuwendungsmittel verfügbar sind)
  • Ende der Antragsfrist: 31. Oktober 2025
  • Mittelverwendung: Bis spätestens 31. Dezember 2025

Antragsverfahren

1. Schritt: Antragsstellung durch die Kommunen

Kommunen beantragen die Förderung über ein Online-Formular und geben dort Kontakt-, Konto- und Qualitätszirkeldaten an. 

Zum Antragsformular

 

2. Schritt: Prüfung der Anträge und Vorbereitung der Dokumente 

Die eingegangenen Anfragen werden zunächst gesammelt und am 15. Mai 2025 geprüft. Dieses Verfahren ist nötig, damit Neugründungen von kommunalen Qualitätszirkeln vorrangig berücksichtigt werden können. Sofern nach dem 15. Mai 2025 noch Zuwendungsmittel zur Verfügung stehen, werden neue Anträge umgehend bearbeitet. Letzte Antragsstellungen sind bis zum 31. Oktober 2025 möglich. Nach Genehmigung erhalten Antragstellende per E-Mail folgende Unterlagen:

  • Weiterleitungsvertrag mit den aus dem Online-Formular erfassten Daten
  • Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
  • Zuwendungsbescheid
  • Formular zur Mittelanforderung (MA)
  • Formular für den vereinfachten zahlenmäßigen Verwendungsnachweis (VWN)
  • Formular für den kurzen Sachbericht
  • Link zur Online-Abschlussbefragung

     

3. Schritt: Unterzeichnung und Rückversand durch die Kommunen

Die antragstellenden Kommunen unterzeichnen digital den Weiterleitungsvertrag und das Formular zur Mittelanforderung und senden diese digital an die Serviceagentur zurück. 

 

4. Schritt: Auszahlung der Mittel

Nach Eingang der unterschriebenen Unterlagen veranlasst die Serviceagentur die Überweisung der Zuwendungsmittel. In der Regel dauert dies ab Eingang des unterzeichneten Vertrags max. 2 Wochen.

 

5. Schritt: Verwendung der Mittel

Die Fördermittel müssen bis zum 31. Dezember 2025 für den Qualitätszirkel eingesetzt werden.

 

6. Schritt: Online-Befragung und Nachweisführung 

Bis spätestens 31. Januar 2026 reichen die Kommunen digitale Nachweise ein:

  • Ausfüllen der Online-Abschlussbefragung zum Stand des Qualitätszirkels
  • Zahlenmäßiger Verwendungsnachweis (VWN)
  • Kurzer Sachbericht

Belege sind nicht erforderlich. Nicht genutzte Mittel müssen zurückgezahlt werden.

Bei Rückfragen und Unklarheiten nehmen Sie gerne Kontakt mit der Serviceagentur auf.

 

 

Kontakt

Ramona Steinhauer

Karaca Kaplan

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