Bitte beachten Sie die "Bagatellgrenze": Nach Landesrecht NRW dürfen Zuwendungen nur bewilligt werden, wenn diese im Einzelfall mehr als 2.000 Euro (für freie Träger der Jugendhilfe) nach Abzug des Eigenanteils, nicht-anerkannter Kosten und ausgabenmindender Einnahmen betragen. Die Bagatellgrenze für öffentliche Träger der Jugendhilfe liegt bei 12.500 Euro.
Qualifizierung OGS_Antrag
Qualifizierung OGS_ Anlage zum Antrag
Bitte beachten Sie:
- Im Antrag müssen von den Trägern eindeutige, detaillierte und nachvollziehbare Ziele für die beantragten Maßnahmen formuliert werden. Im vorgeschriebenen Sachbericht (als Teil des späteren Verwendungsnachweises) sind die Verwendung der Zuwendung sowie das erzielte Ergebnis im Einzelnen darzustellen und den vorgegebenen Zielen gegenüberzustellen.
- Wenn Sie als freier Träger der Jugendhilfe den Antrag stellen, senden Sie uns bitte den Nachweis über die Anerkennung nach § 75 SGB VIII zu.
- Es können nur Anträge bearbeitet werden, die vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben sind.
Für die Begleitdokumente ist die Übermittlung auf elektronischem Wege dagegen ausreichend.
Im Falle eines positiven Bescheids, den Sie schriftlich erhalten, fordern Sie bei der Serviceagentur die Auszahlung der Mittel an. Dazu verwenden Sie bitte dieses Formular:
Qualifizierung OGS_Mittelabruf
Nach Abschluss der Maßnahme ist die Verwendung der Fördermittel gegenüber der Serviceagentur schriftlich nachzuweisen.
Dazu verwenden Sie bitte dieses Formular:
Für Zuwendungsempfänger, die ihren Bescheid nach dem 29.07.2020 erhalten haben: OGS_Verwendungsnachweis
Weitere Formulare, Vorlagen und Informationen:
Für Zuwendungsempfänger, die ihren Bescheid nach dem 29.07.2020 erhalten haben:
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P)
Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gemeinden (ANBest-G)
Muster Änderungsantrag
Muster Belegliste (neu)
Muster Teilnehmerliste