Baustein 1: Grundlagenwissen - Beratungs- und Vernetzungsstrukturen

Ganztagsschulen in NRW – Steuerungs-, Beratungs- und Vernetzungsstrukturen

A Thematischer Überblick

Partner der Ganztagsbildung in NRW

Zentrale Grundlage für die Ganztagsschulen in NRW ist ihre Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Kultur, Sport und weiteren Partnern. Die Kommunen, die zivilgesellschaftlichen Träger und die Schulen werden dabei im Auftrag der Landesregierung unterstützt von:

Serviceagentur „Ganztägig lernen NRW“ (SAG), Münster

Vernetzungsstelle Schulverpflegung im Ganztag, Düsseldorf

Arbeitsstelle Kulturelle Bildung, Remscheid

Sportjugend NRW im Landessportbund, Duisburg

Natur- und Umweltschutzakademie NRW, Recklinghausen

Qualitäts- und Unterstützungsagentur - Landesinstitut für Schule Soest   

Landschaftsverband Rheinland, Köln und Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Münster

Dort finden sich jeweils Informationen zur Ganztagsbildung in NRW sowie größtenteils Fortbildungs- und Beratungsangebote.

Steuerungsebenen

Obere Steuerungsebene

Die obere Steuerungsebene für Ganztagsschulen in NRW sind das Ministerium für Schule und Bildung (MSB) und Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration (MFKFFI).

Obere Schulaufsicht

Überregional trägt für jeden der fünf Regierungsbezirke ein/e Dezernent*in der oberen Schulaufsicht in der jeweiligen Bezirksregierung für den offenen Ganztag in der Primarstufe die Verantwortung. Ebenfalls sind dort neben ihren schulfachlichen Aufgaben je ein/e Regierungsschuldirektor*in mit der Zuständigkeit (Generalie) für den Ganztag in der Sekundarstufe I (außer Gymnasien) sowie eine/r für den Ganztag an Gymnasien betraut.

Obere Schulaufsicht = Bezirksregierungen Arnsberg, Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster

Je Bezirksregierung: 1 Dezernent*in (Regierungsschuldirektor*in) mit der Generalie Ganztag (Primarstufe (P), Sekundarsufe I (Sek I), Gymnasium (Gym))

Je Bezirksregierung: 4 Ganztagsberater*innen: 1 GTB P = InGa  +  2 GTB Sek. I  +  1 GTB Gym

Schulamt/Untere Schulaufsicht

Darüber hinaus ist in jeder kreisfreien Stadt bzw. in jedem Kreis das jeweilige staatliche Schulamt als untere Schulaufsicht mit seinen Schulamtsdirektor*innen (oft als Schulrat*rätin bezeichnet) neben der Fach-und Dienstaufsicht auch für Angelegenheiten des Ganztages zuständig. Das staatliche Schulamt ist nicht zu verwechseln mit dem Schulverwaltungsamt einer Kommune; dort arbeiten i.d.R. keine Pädagogen.

Untere Schulaufsicht = Kreise und kreisfreie Städte

Je Kreis/kreisfreie Stadt eine bestimmte Anzahl Schulamtsdirektoren*innen (Schulrät*innen)

Je Kreis/kreisfreie Stadt eine bestimmte Anzahl Berater*innen im Ganztag (BiG´s)

Ganztagsberater*innen

Bei der oberen Schulaufsicht in den Bezirksregierungen sind die Ganztagsberater*innen für die Primarstufe (= InGas/Innovative Ganztagsberater*innen), Ganztagsberater*innen für die Sekundarstufe I (= GTB Sek. I) und Ganztagsberater*innen für Gymnasien (= GTB Gym) angesiedelt. Diese sind in ihrem Regierungsbezirk tätig. Vor allem planen und organisieren sie in Absprache bzw. in Kooperation mit der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW Veranstaltungen für die Ganztagsschulen in ihrem Regierungsbezirk und/oder vernetzen diese durch Arbeitskreise oder Netzwerke. Die Liste der zuständigen Berater*innen und Hinweise zu den jeweiligen Veranstaltungsformaten je Bezirksregierung finden Sie hier bzw. unter Punkt C. Materialien/Methoden.

Die Berater*innen im Ganztag (BiGs) für die Primarstufe hingegen sind an das staatliche Schulamt angebunden. Diese können in ihrem Kreis/ihrer kreisfreien Stadt neben weiteren Aufgaben einzelne Grundschulen beraten.

Vernetzung

Zweimal im Jahr organisiert die Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW zwei Austauschformate (Dialogforum offene Ganztagsschule und Strategietagung) mit Vertreter*innen der beiden Ministerien, der oberen Schulaufsicht mit Generale Ganztag, den InGas der fünf Regierungsbezirke, den beiden Landesjugendämtern und der QUA-LiS. Das Anliegen dieser Treffen ist, die Qualitätsentwicklung von offenen Ganztagsschulen im Primarbereich auf Landesebene zu diskutieren und dessen Weiterentwicklung zu steuern.

In der Ganztagsschulpraxis der Sekundarstufe I und der Gymnasien haben sich in den Regierungsbezirken unterschiedliche Formen an Netzwerken oder Arbeitskreisen gebildet, die wie Hinweise zu Qualitätszirkeln und Regionalkonferenzen in der Übersicht Vernetzung in der Ganztagsbildung NRW unter Punkt C Materialien/Methoden zu finden sind. Über die dort genannten Ansprechpartner*innen kann bei Interesse Kontakt aufgenommen werden. Möglichkeiten für die Einrichtung neuer, überregionaler Netzwerke oder Arbeitskreise für den Ganztag in der Sekundarstufe I und in Gymnasien können mit den jeweils zuständigen Ganztagsberater*innen erörtert werden.

Eine regelmäßige Vernetzung für offene Ganztagsgrundschulen hingegen besteht in jedem Regierungsbezirk über die zweimal jährlich stattfindenden Regionalkonferenzen offene Ganztagsgrundschule. Darüber hinaus bereitet die SAG gemeinsam mit den Ganztagsberater*innen (InGas) der Primarstufe aus den fünf Regierungsbezirken des Landes NRW zweimal jährlich als zentrales Steuerungselement in der Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung die regionalen Qualitätszirkel vor.

Kommunal ist eine Vernetzung durch die Qualitätszirkel NRW möglich, in denen seit 2005 Vertreter*innen von Ganztagsschulen, Schulträgern, Jugendhilfeeinrichtungen und weiteren Kooperationspartnern, beispielsweise aus den Bereichen Sport und Kultur, zusammenarbeiten, um gemeinsam die Qualitätsentwicklung in Ganztagsschulen zu befördern. Diese Qualitätszirkel werden von der Serviceagentur „Ganztägig lernen“ NRW durch Beratung und Begleitung unterstützt.

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