Ein zentrales Element der offenen und gebundenen Ganztagsschulen in Nordrhein-Westfalen ist die Zusammenarbeit mit außerschulischen Partnern. In NRW bietet das so genannte Trägermodell besonders gute Bedingungen für eine Kooperation unter gleichberechtigten Partnern. Hier werden die Anstellungsträgerschaften für das im Ganztag tätige Personal aufgeteilt: Das Land ist für die Anstellung der Lehrkräfte zuständig, die weiteren im Ganztag beschäftigten Personen werden in der Regel von Trägern der öffentlichen oder freien Jugendhilfe angestellt. Neben arbeitsrechtlichen Vorteilen ermöglicht dieses Modell die Kooperation der Partner auf "Augenhöhe".
Die Basis für die Zusammenarbeit bilden das Schulgesetz, das Kinder- und Jugendfördergesetz und der Grundlagenerlass zur Ganztagschule des Ministeriums für Schule und Weiterbildung.
Diese rechtlichen Rahmenbedingungen bilden Eckpunkte für die Kooperation von Schule und Jugendhilfe und unterstützen die Erfüllung des jeweiligen Erziehungs- und Bildungsauftrags.
Um Kooperationen gelingen zu lassen, bedarf es neben gemeinsam ausgestalteter verlässlicher Vereinbarungen auch finanzieller Möglichkeiten, die das Schulministerium durch das Programm "Geld oder Stelle" für Ganztagsschulen der Sekundarstufe I geschaffen hat.
Durch die sogenannte Kapitalisierung von Lehrerstellenanteilen des Ganztagszuschlags stehen den Schulen Barmittel für Kooperationen zur Verfügung. Durch die Nutzung dieser Finanzmittel wird die gemeinsame Gestaltung des Ganztags durch Lehr- und Fachkräfte und außerschulische Partner ermöglicht. Dies ist eine gute Voraussetzung, um auf der Grundlage der jeweiligen Begabungen, Bedürfnisse und lebensweltlichen Rahmenbedingungen die schulische, individuelle und soziale Entwicklung der Schülerinnen und Schüler zu fördern.