Ganztagsförderungsgesetz (GaföG) in Nordrhein-Westfale
Mit dem Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) hat der Bund im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz die stufenweise Einführung eines Anspruchs auf ganztägige Förderung für Grundschulkinder durch Änderungen des SGB VIII verbindlich festgelegt. In der vorliegenden Expertise des Instituts für soziale Arbeit e.V. greifen Professor Johannes Münder und Professor Dr. Jörg Ennuschat zentrale Fragen auf, die sich mit der landesrechtlichen Umsetzung des Gafög auseinandersetzen. Sie zeigen auf, welche Möglichkeiten und Modelle für eine rechtliche und organisatorische Umsetzung in NRW bestehen und wo Regelungsbereiche zur Verankerung im Kinder- und Jugendhilferecht und in der Schulgesetzgebung notwendig sind. Diese Expertise ist auf Initiative und durch Beantragung des ISA entstanden und wurde bereits in der letzten Legislaturperiode durch das ehemalige MKFFI (nun: MKJFGFI) gefördert.