Inklusion

Inklusion

Warum diskutieren wir über das Thema Inklusion?

Deutschland hat im Frühjahr 2009 das „Übereinkommen der Vereinten Nationen über die
Rechte der Menschen mit Behinderungen“
(im Folgenden UN-Behindertenrechtskonvention –
UN-BRK) ratifiziert. Leitmotive des Übereinkommens sind die Chancengleichheit
behinderter Menschen in allen Lebensbereichen, die Verhinderung von Ausgrenzung sowie
die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe in allen gesellschaftlichen
Lebensbereichen.
Unter anderem hat sich Deutschland damit verpflichtet, ein „integratives“ – so die offizielle
deutschsprachige Übersetzung - Bildungssystem auf allen Ebenen zu gewährleisten. Das
heißt: Niemand darf aufgrund seiner Behinderung vom allgemeinen Schulwesen
ausgeschlossen werden.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bezeichnet eine Behinderung als eine Störung von
Funktionen oder Fähigkeiten des Menschen, die zu einer Beeinträchtigung führt und die den
betroffenen Menschen nicht uneingeschränkt am gesellschaftlichen Leben teilhaben lässt.
Somit ist Behinderung im Sinne der UN-BRK ein dynamischer Begriff, der zu Menschen mit
Behinderungen diejenigen zählt, die auf Grund einer Beeinträchtigung – sei es einer
körperlichen, seelischen, geistigen oder Sinnesbeeinträchtigung – mit einstellungs- oder
umweltbedingten Barrieren an der vollen und wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft mit
anderen gehindert werden.

 

Warum wird jetzt von Inklusion gesprochen anstatt von Integration?
  • In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung wurde im deutschsprachigen Raum traditionell der Begriff ‚Integration’ genutzt, während im englischsprachigen Raum eher „inclusion“ verwendet wird, wenn über die Teilhabechancen von Menschen mit Behinderungen geschrieben wird.
  • Mit der offiziellen deutschsprachigen Übersetzung von Artikel 24 („inclusive education system“) entfachte eine grundlegende Diskussion, die weit über pädagogischsoziologische Begrifflichkeiten hinaus zeigt und auf grundsätzlich unterschiedliche gesellschaftliche Denkmodelle verweist. Um die grundsätzliche Diskussion im deutschsprachigen Raum über die Bedeutung des Begriffs „Inklusion“ nachvollziehen zu können, sind einige strukturelle Hintergründe bedeutsam, die auch mit der Tradition des gegliederten deutschen Schulsystem zu tun haben.
  • In der pädagogischen Diskussion im deutschsprachigen Raum kennzeichnen die Begriffe„Integration“ und „Inklusion“ grundlegend unterschiedliche Modelle und somit verschiedene Gesellschaftsbilder schulischer Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen. Im Kern geht „Integration“ als pädagogischer Begriff davon aus, dass
    sich ein Individuum an das vorhandene gesellschaftliche System anpasst, aus einer
    Randstellung heraus wird durch Integration „Einbeziehung“ ermöglicht. „Inklusion“ im
    weitesten Sinne geht davon aus, dass ein System von sich aus die Voraussetzungen dazu
    bieten muss, dass jedes Individuum gleichberechtige Teilhabe erfährt und nicht als
    Aufnahmevoraussetzung bestimmte Anpassungsleistungen erbringen muss.

 

Was bedeutet Inklusion für die Schulen?

Ein inklusive Gesellschaft basiert darauf, dass in demokratischer Vorgehensweise notwendige
interne und externe Unterstützungssysteme im Sinne von angemessenen Vorkehrungen
getroffen werden, um jedem Mitglied der Gemeinschaft Wertschätzung und Teilhabe zu
geben.
Konkret bedeutet dies: Ziel einer inklusiven Schule ist es, Ausgrenzungen so gering wie
möglich zu halten. Gemeint sind sowohl räumliche Barrieren, die durch ungünstige bauliche
Voraussetzungen entstehen wie fehlende Fahrstühle, oder zu eng bestuhlte Klassenräume,
aber auch fehlende, barrierefreie Differenzierung im Unterricht und nicht zuletzt „Barrieren in
den Köpfen“, die sich durch ausgrenzendes Verhalten oder Ausschluss von Aktivitäten zeigen.

 

Und welche Rolle hat die Jugendhilfe?

Die Jugendhilfe ist in der Ganztagsschule eine wichtige und verlässliche Partnerin, die auch
im Rahmen einer inklusiven Pädagogik eine wichtige Rolle einnimmt. Aufgrund ihrer
Erfahrungen in der Begleitung von Kindern und Jugendlichen außerhalb von Schule bringt sie
vielfache Kompetenzen mit, die eine inklusive Ganztagsschule nutzen kann.
Der Weg zu einer inklusiven Gesellschaft über ein Schulsystem, das den Vorgaben der UNBRK
entspricht, ist ein längerer Prozess, der an vielen Stellen zum jetzigen Zeitpunkt viele
Punkte noch nicht abschließend klären kann. Dies gilt u.a. auch für Fragen der Zuständigkeit
und Vernetzungen der verschiedene Leistungs- und Kostenträgerschaften in Zusammenhang
mit Leistungen für Menschen mit Behinderungen (Stichworte: z.B. Jugendhilfe,
Eingliederungshilfe).

 

Wie steht es um die Inklusion in Deutschland?

Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern findet in der Bundesrepublik noch wenig
inklusives Lernen statt. Nur 15,7 % der Kinder mit Behinderungen werden in Deutschland im
allgemeinen Schulsystem unterrichtet, die Integrationsquoten sind in den Ländern sehr
unterschiedlich.
Im vorschulischen Bereich sieht es in Deutschland besser aus: Laut Bildungsbericht 2010 hat
sich die Anzahl integrativer Kindertageseinrichtungen zwischen 1998 und 2009 nahezu
verdoppelt. Aber auch hier ist es nicht der Normalfall, dass Einrichtungen inklusiv sind. Dort,
wo es inklusive Betreuung gibt, erfolgt sie entweder wohnortnah in Einzelintegration oder in
so genannten integrativen Gruppen, in denen bis zu 5 Kindern mit Behinderungen gemeinsam
mit Kindern ohne Behinderungen betreut werden.
Wird mit inklusiver Pädagogik die gemeinsame Bildung aller Kinder und Jugendlichen
unabhängig von körperlichen und geistigen, kulturellen und geschlechterbedingten
Unterschieden beabsichtigt, dann steht Deutschland noch ganz am Anfang einer
Umstrukturierung des Bildungssystems. Dazu gehört auch die (Weiter-)Entwicklung
kommunaler Unterstützungssysteme, um alle Kinder und Jugendliche innerhalb eines
Sozialraums optimal in einem „Haus der Bildung“ individuell fördern und fordern zu können.

 

Und in NRW?

Das Land NRW stellt sich der Aufgabe, die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe (Inklusionsplan des
Landes Nordrhein-Westfalen „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ in Federführung
des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales), aber auch im schulischen Bereich zu
realisieren.
Für den schulischen Bereich wurde durch den fraktionsübergreifenden Beschluss des
Landtags vom 1. Dezember 2010 der Auftrag erteilt, den Transformationsprozess hin zu
einem inklusiven Schulsystem umzusetzen und einen systematischen schulischen
Inklusionsplan zu entwickeln. Sie finden den Antragstext hier:
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Antrag_Fraktionen_UN-Konvention_zur_Inklusion_in_der_Schule_umsetzen.pdf


Bis zur Umsetzung des schulischen nordrhein-westfälischen Inklusionsplans ist die
Schulaufsicht in Zusammenarbeit mit dem Schulträger gehalten, schon jetzt im Sinne einer
völkerrechtsfreundlichen Auslegung die derzeitigen gesetzlichen Vorgaben so zu gestalten,
dass dem Wunsch der Eltern – wo es möglich ist – gefolgt werden kann und mehr
gemeinsames Lernen eingerichtet wird. Durch zusätzliche sächliche und personelle
Unterstützung wie den Maßnahmen im Rahmen des „Inklusionsfonds“ werden z.B.
Fortbildungsangebote eröffnet oder die Koordination für die Steuerung des
Inklusionsprozesses personell unterstützt.
Informationen zu den Vorhaben des Schulministeriums finden Sie hier:
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulpolitik/Gemeinsam/index.html
Im Rahmen der Vorbereitungen für den schulischen Inklusionsplan hat die Landesregierung
Gutachten in Auftrag gegeben, um wissenschaftliche Empfehlungen für den
Umgestaltungsprozess einzuholen. Ein Gutachten befasst sich mit Fragestellungen der
zukünftigen Ressourcensteuerung (Prof. Dr. Klaus Klemm und Prof. Dr. Ulf Preuss-Lausitz),
ein anderes Gutachten zur Bewertung der Inklusionsfähigkeit des Grundkonzepts des
Schulversuchs „Kompetenzzentren für sonderpädagogische Förderung“ (Prof. Dr. Rolf
Werning). Beide Gutachten wurden im Sommer 2011 im Bildungsportal des
Schulministeriums veröffentlicht. Das gesamte Dokument können Sie sich hier herunterladen:
http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Inklusion/Gutachten-_Auf-dem-Weg-zur-schulischen-Inklusion-in-Nordrhein-Westfalen_/index.html

 

Rechtsgrundlagen und Praxis

Schülerinnen und Schüler mit Behinderung können häufig nicht ohne zusätzliche Begleitung
am Unterricht einer (allgemeinen) Schule teilnehmen. Im Sinne einer Einzelfallmaßnahme zur
Eingliederung beantragen Erziehungsberechtigte Integrationshelferinnen und
Integrationshelfer, um ihren Kindern so eine Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen. Diese
persönlichen Unterstützer gehören nicht zum lehrenden Personal der Schule, sondern sie
werden über die örtlich zuständigen Sozialhilfeträger (Sozialamt) finanziert.
Im Sinne einer inklusiven Ganztagsschulpädagogik sollte dies auch während des
Ganztagsangebots in der Schule möglich sein, wenn es erforderlich ist.
Diese Art der einzelfallbezogenen Begleitung im außerunterrichtlichen Bereich gehört jedoch
ausdrücklich nicht zu den Schulkosten (vgl. § 92 Abs.1 Satz 2 SchulG NRW), sondern die
Grundlage dafür bilden § 54 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 SGB XII und § 12 Nr. 1 der
Eingliederungshilfeverordnung
.
Nicht in allen Fällen werden Integrationshelferinnen und Integrationshelfer auch für die
Bereiche außerhalb des Unterrichts gewährleistet. Für die Betreuung an einer offenen
Ganztagsschule kann das manchmal problematisch sein. Hier sollten Eltern und die
entsprechenden Leistungs- und Kostenträger gemeinsam nach Lösungen suchen und sich auf
die Hilfen zur Teilhabe berufen (§4 Abs.3 und §55 SGB IX).

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