Erlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.12.2010:
Gebundene und offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote in Primarbereich und Sekundarstufe I (BASS 12 - 63 Nr. 2)
Der Erlass bietet unter den Nummern 1.1 und 1.2 eine vollständige Aufzählung der Formen von Ganztagsschulen bzw. von Ganztags- und Betreuungsangeboten, die es im Schuljahr 2010/2011 in Nordrhein-Westfalen für die Primarstufe und die Sekundarstufe I gibt. Die Aufzählung des Schulgesetzes stammt aus dem Jahr 2006. In der Zwischenzeit sind weitere Formen entstanden, so z.B. zum 1.2.2009 die pädagogische Übermittagbetreuung in der Sekundarstufe I.
Zu unterscheiden sind Ganztagsschulen, in denen die Teilnahme der Schülerinnen und Schüler zum großen Teil verpflichtend ist, und außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote, die keine Teilnahmeverpflichtungen kennen.
Verhältnis der Begrifflichkeiten in NRW & KMK (Kultusministerkonferenz)
Die in Nordrhein-Westfalen gültigen Begriffe unterscheiden sich teilweise von den Begriffen der Kultusministerkonferenz. Die KMK unterscheidet gebundene, teilgebundene und offene Ganztagsschulen.
Der Begriff der gebundenen Ganztagsschule wird von der KMK und von Nordrhein-Westfalen identisch verwendet, die beiden anderen Begriffe der KMK jedoch nicht.
Nach KMK-Definition wären offene Ganztagsschulen im Primarbereich teilgebundene Ganztagsschulen, weil zwar nicht alle Schülerinnen und Schüler einer Schüler verpflichtend am Ganztag teilnehmen, wohl aber die Schülerinnen und Schüler, die sich zum Ganztag angemeldet haben. Die KMK-Definition der offenen Ganztagsschule entspricht der nordrhein-westfälischen Definition der außerunterrichtlichen Ganztags- und Betreuungsangebote (§ 9 Abs. 2 SchulG).
Teilgebundene Ganztagsschulen im Sinne der KMK-Definition gibt es in Nordrhein-Westfalen nicht. Es gibt einige wenige ältere Ganztagsschulen, die aus welchen Gründen auch immer den gebundenen Ganztag nur für einen Teil ihrer Schülerinnen und Schüler anbieten. Sie werden in Nordrhein-Westfalen als gebundene Ganztagsschulen gezählt, haben aber Bestandschutz. Neue Schulen dieser Art werden in Nordrhein-Westfalen nicht eingerichtet.
Sonstige Angebote der Jugendhilfe in Nordrhein-Westfalen
Nicht erfasst in den oben genannten Formen des Ganztags bzw. der Betreuung von Schulkindern sind die auch in Nordrhein-Westfalen noch vorhandenen Angebote für Schulkinder in Kindertageseinrichtungen. Es gibt im Schuljahr 2010/2011 noch rund 4.500 Plätze für Schulkinder in Kindertageseinrichtungen, die nach den Vorgaben des KiBiz finanziert werden.