Die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter setzt einen zentralen Impuls zum weiteren Ausbau der Ganztagsinfrastruktur in den Kommunen und schafft Planungssicherheit. Bei einer Förderquote von 70 Prozent (Bund) zu 30 Prozent (Länder und Kommunen) belaufen sich die Fördermittel einschließlich der Eigenanteile von Land und Kommunen auf rund 892 Millionen Euro. Die Mittel werden als Schulträgerbudgets ausgebracht und ermöglichen zum Beispiel Investitionen in den Neubau, Umbau, die Sanierung oder die Ausstattung ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote. Eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Mit den Investitionsmitteln können Maßnahmen bis zum 31. Dezember 2027 umgesetzt werden.
Weitere Informationen (z. B. Verwaltungsvereinbarungen sowie Fragen und Antworten)