Am Dienstag, 2. Juli 2024 hat das Landeskabinett einen gemeinsamen Erlass des Ministeriums für Schule und Bildung und des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primarbereich“ gebilligt. Dieser Erlass tritt zum 01. August 2026 in Kraft.
Die Serviceagentur "Ganztagsbildung" NRW hat hierzu eine Stellungnahme verfasst. Sie hebt darin die Notwendigkeit hervor, die Perspektiven und Bedürfnisse der Kinder bei der Gestaltung des Ganztags in den Mittelpunkt zu stellen. Da die SAG den Ganztag als „organisatorische und inhaltliche Einheit von schulischen und außerschulischen Akteuren am Ort Schule“ sieht, begrüßt sie in ihrer Stellungnahme ausdrücklich das verstärkte und notwendige Zusammenwirken der Systeme Kinder- und Jugendhilfe sowie Schule auch auf einer fachpolitischen Ebene. Ebenso wird das Festhalten am bewährten Trägermodell positiv eingeschätzt.
Um zu dem verabschiedeten Erlass Stellung zu nehmen, wurde die SAG NRW darüber hinaus auch zu einer Anhörung des Ausschusses für Schule und Bildung am 06.11.2024 in den Landtag NRW eingeladen. Diese Stellungnahme können Sie auf der Homepage nachlesen.