Die Qualifizierung im Landesprogramm „Kinderrechteschulen in NRW“ wurde um ein digitales Selbstlerntool erweitert, das pädagogische Fachkräfte über die Rechte der Kinder und Jugendlichen (UN-KRK) informiert und einen an den Rechten der Kinder orientierten Arbeitsansatz (Child Rights based Approach) aufzeigt.
Das tool gibt Orientierung und praktische Anleitung wie die Rechte der Kinder und Jugendlichen in Bildungsinstitutionen nicht nur „vermittelt“ vielmehr „mit erfahrbaren Konsequenzen“ in der Alltagspraxis erlebt und gelebt werden können.
Dafür haben wir Übungen und Fragestellungen ausgewählt, die geeignet sind, schulische Alltagspraxis aus kinderrechtlicher Perspektive neu zu beleuchten.
Der schon begonnene digitale Einfluss auch auf schulisches Handeln wurde durch die Corona-Krise verstärkt. Hier hat sich die Bedeutung digitaler Lernangebote deutlich herausgestellt. In diesem Sinne soll das hier vorliegende digitale Selbstlernmodul digitales und analoges Arbeiten in der Schule verbinden und steht den Lehrkräften unterstützend zur Verfügung. Es soll die analoge Fortbildung nicht ersetzen.
Vor diesem Hintergrund kommt dem digitalen tool zweifache Bedeutung zu:
Teilnehmer*innen der analog durchgeführten Fortbildung erhalten Gelegenheit, ausgewählte Themen nach- oder auch vorzubereiten, in jedem Fall aber zu vertiefen.
Alle Lehr- und Pädagogischen Fachkräfte, die sich mit der UN-Kinderrechtskonvention auseinandersetzen wollen, können das tool jetzt zur individuellen Wissensaneignung im Selbststudium nutzen. Ein offizielles Bekenntnis der Schulgemeinschaft an einer viertägigen Fortbildung im Landesprogramm Kinderrechte teilzunehmen muss nicht vorliegen.
Das Selbstlernmodul ersetzt nicht die Teilnahme einer Schule am Landesprogramm, eröffnet aber Gelegenheit Kinderrechtewissen weit zu verbreiten und damit einen starken Beitrag zur Verpflichtung zur Bekanntmachung der UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 42 UN-KRK) zu leisten.
Die Aufeinanderfolge der 6 Module orientiert sich in Aufbau und Ablauf an ausgewählten Themen des Landesprogramms KINDERRECHTESCHULEN. Folgende Module erwarten Sie:
Die Module unterscheiden deutlich zwischen Kinderrechtewissen und Kinderrechtepraxis. Diese Unterscheidung ist bedeutsam für unser pädagogisches Handeln.
Während es sich beim „Kinderrechtewissen“ um die Aneignung akademischen Wissens handelt, zielt „Kinderrechtepraxis“ auch auf eine Reflexion des eigenen pädagogischen Habitus. Es sind diese, sich an jede Lektion anschließenden Reflexionsfragen, die geeignet sind, Alltagsroutinen über einen längeren Zeitraum hin immer wieder neu, auf ihre kinderrechtliche Eignung hin anzufragen oder aus kinderrechtlicher Perspektive in neuem Licht zu betrachten.
http://online-kurs-kickoff.kinderrechteschulen-nrw.de/
Kontaktperson: Elisabeth Stroetmann, Landeskoordinatorin Kinderrechteschulen NRW
Elisabeth.stroetmann@education-y.de