Kinderrechte-Schulen stellen die UN Kinderrechtskonvention (UNKRK) in den Mittelpunkt ihrer Planungen, Strategien, Praktiken und Kultur in ihrer Schule und fördern eine inklusive, demokratische und respektvolle Schulkultur für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Die Basis dafür ist die Kinderrechtsbildung (Child Rights Education, CRE). Sie bedeutet mehr, als die Vermittlung von Wissen über die Kinderrechtskonvention und deren Zusatzprotokolle. Zentrales Element der Kinderrechtsbildung ist der Kinderrechtsansatz , d.h. der Paradigmenwechsel weg von Ansätzen, die Kinder als Objekte der Fürsorge wahrnehmen und behandeln, sondern Behandlung der Kinder als Rechteinhaber mit unveräußerlichen Rechten. Kinderrechtsbildung ist ein Teil der Menschenrechtsbildung, in der es um Bildung über, durch und für Menschenrechte geht. Die UN-Kinderrechtskonvention, die 1989 von der UN-Generalversammlung beschlossen und 1992 von Deutschland ratifiziert wurde, ist seit 2010 mit der Rücknahme letzter Vorbehalte in Deutschland voll und ganz in Kraft getreten. Die Kultusministerkonferenz ließ im Jahr 2006 wissen, sie „bekenne sich ausdrücklich zu der Kinderrechtskonvention und dem darin festgeschriebenen Recht des Kindes auf Bildung.“
Das Ministerium für Schule und Bildung in NRW sieht sich in der Verantwortung, die UNKRK Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen bekannt zu machen. Denn nur wer seine Rechte kennt, kann diese einfordern und sich dafür stark machen. Deshalb hat das Schulministerium NRW gemeinsam mit UNICEF und educationY das Landesprogramm „buddY-Grundschulprogramm Kinderrechte“ aufgelegt.
Im Rahmen dieses Landesprogramms setzen bereits über 80 Grundschulen den Kinderrechteansatz in ihrer Arbeit um. Dies hat weitreichende Folgen für die Konzepte und die praktische Arbeit der mit Kindern und für die Kinder tätigen Erwachsenen und das System Schule. Kinderrechtsbildung heißt „Handeln“.
Durch das Erlernen der Kinderrechte und des Kinderrechtsansatzes werden Kinder und Erwachsene befähigt, ihre unmittelbare Umgebung und die Welt als Ganzes zu verändern, mit dem Ziel, die Kinderrechte umzusetzen. Kinderrechtsbildung fördert die Vision, die in der Präambel der Kinderrechtskonvention festgeschrieben ist, dass „Kinder umfangreich darauf vorzubereiten sind, ein individuelles Leben in der Gesellschaft zu leben, mit Hinweis auf den Geist der Ideale, die in der Menschenrechtserklärung proklamiert werden und besonders im Geist von Frieden, Würde, Toleranz, Freiheit, Gleichheit und Solidarität.“
Kinderrechtsbildung zielt darauf die Kompetenzen der Rechteinhaber aufzubauen und zu stärken – besonders der Kinder - indem sie ihre Rechte einfordern, und der Pflichtenträger, indem sie ihre Verpflichtungen erfüllen. Sie unterstützt Kinder und Erwachsene dabei, zusammen zu arbeiten, indem die Kinderrechtsbildung den Raum und die Ermutigung für bedeutsame Partizipation und nachhaltiges bürgerschaftliches Engagement von Kindern ermöglicht.
Kinderrechte sind Menschenrechte und Kinderrechtsbildung ist deshalb eine spezifische Komponente der Menschenrechtsbildung. Genauso wie Menschenrechtsbildung bedeutet Kinderrechtsbildung das Lernen über und durch Rechte (indem Rechte als Organisationsprinzip genutzt werden zur Veränderung der Lernkultur) und das Lernen für Rechte (aktiv werden um die Rechte zu realisieren) im Kontext von Lernen als ein Recht.
Schulen in NRW, die ihre schulprogrammatische Entwicklung konsequent an den Kinderrechten ausrichten wollen, können in einer siebentägigen Ausbildung über eineinhalb Jahre diesen Prozess begleitet ansteuern.
Weitere Informationen zu Aufbau und Ablauf des Trainings finden Sie unter www.kinderrechteschulen-nrw.de